1. Wer Urkunden bestellen darf, ergibt sich aus § 62 Personenstandsgesetz Personenstandsurkunden sind danach auf Antrag den Personen zu erteilen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen.. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Von Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als . Sie ersetzt die zum 1. Ein beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister ist aussagekräftiger, da sie alle Angaben aus der Geburtsurkunde sowie zusätzlich alle Veränderungen des Personenstandes enthält. Geburtenregister, beglaubigten Ausdruck anfordern Allgemeine Informationen Antrag auf Ausstellung von Personenstandsurkunden nach § 55 Personenstandsgesetz / PStG, beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister: Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (Geburtenbuch) gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Geburt eingetragen hat. neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder; Kopie oder wortgenaue Abschrift … Benötigen Sie mehr als ein Exemplar derselben Urkunde, kostet jedes weitere Stück EUR 5,–. Für eine Geburtsurkunde sowie für eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister beträgt sie EUR 10,–. Suchbegriffe: Abstammungsurkunde, Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister, Beglaubigter Auszug aus dem Geburtsregister, Geburtsurkunde, Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, Geburtsurkunde, Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister, Geburtsurkunde, Beglaubigter Auszug aus dem Geburtenregister, … Anforderung einer Urkunde aus dem Geburtenregister Eine Urkunde aus dem Geburtsregister kann nur von der eingetragenen Person (im Folgenden als „Kind” bezeichnet) verlangt werden sowie von … Achtung: Eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister ist keine Geburtsurkunde und auch keine Kopie derselben. Abschrift aus dem Geburtenregister. 2009 abgeschaffte Abstammungsurkunde. Für die Ausstellung einer Urkunde verlangt der Standesbeamte eine Gebühr. Bei eventuellen Änderungen der Daten, zum Beispiel durch Adoption oder Namensänderung, ist eine Abschrift aus dem Geburtenregister aussagekräftiger, da die Geburtsurkunde nur den aktuellen Stand aller Angaben wiedergibt. Veränderungen des Personenstandes können sein Eheschließung, Adoption oder Namensänderung. Mit der Abschrift belegst Du, dass Deine Existenz in Deinem Heimatort bekannt und registriert ist! Absender:..... Telefon*:..... Fax*: ..... ..... E-Mail*: ..... Stadtverwaltung Zwickau Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (bisher Geburtenbuch) gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Geburt eingetragen hat.