Wir erklären in diesem Ratgeber, wann Ihnen Sozialhilfe als Grundsicherung zusteht und beantworten die Frage „Wo beantragt man Sozialhilfe?“ Sie erfahren, wie der Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe auszufüllen ist und welche Unterlagen Sie dazu einreichen müssen. Die Gewährung von Hilfen für Menschen in Not ist eine traditionelle Aufgabe des Landkreises für alle Kreisbewohnerinnen und Kreisbewohner. Die Grund­si­che­rung wird auf Antrag gewährt. Die Richtigkeit Die gesetzliche Grundlage ist im SGB XII geregelt. Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII, Sozialhilfe) Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten Menschen, deren wirtschaftliche (und soziokulturelle) Existenz nicht auf andere Weise gesichert werden kann. Antrag auf Vorabentscheidung zur Altersteilzeit Antrag auf Anerkennung der Voraussetzungen (AtG 200) Antrag auf Wiederbewilligung Antrag auf Erstattung von Leistungen (AtG 300) Antrag Zuständigkeit (AtG 400) Antrag auf Gewährung von Leistungen (AtG 500) Erklärung zur Gewährung von Leistungen (AtG 600) Karlsruhe: Leben und Arbeiten Hilfen des Sozialamts (Abteilung ST – Sozialamt-Teams) Voraus­set­zung für die Gewährung der Hilfen ist, dass Sie die beantrag­ten Leistungen nicht aus Ihrem Einkommen und Vermögen oder durch vorrangige Leistungen Dritter bezahlen können. Aus diesem Grund bildet die Kultur­för­de­rung in Karlsruhe den Schwer­punkt der Arbeit. Auch die Hilfe zur Pflege beantragt man dort. Dieser Antrag kann bei der Infor­ma­ti­ons­stelle der Sozial- und Jugend­be­hörde abgeholt werden. Künst­le­rin­nen und Künstler aller kultu­rel­len Sparten, Kultur­in­sti­tu­tio­nen und Kultur­ver­an­stal­ter können beim Kulturbüro im Kulturamt Anträge auf Förderung stellen. Hierbei erhalten Sie genaue Infor­ma­tion über die mitzu­brin­gen­den Unterlagen sowie einen Termin beim Sachbe­ar­bei­ter. Das Amt für Grundsatz und Soziales bietet hier Sozialleistungen wie beispielsweise die Hilfe zum Lebensunterhalt, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder das Bildungs- und Teilhabepaket. Sie werden deshalb gebeten, den Antrag sorgfältig auszufüllen. Gewährung von Leistungen der Hilfe zum Lebens­unterhalt nach §§ 27 ff. Für erwerbsfähige Personen kommt nicht Sozialhilfe, sondern ALG II (Hartz 4) in Betracht. Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe ausgegeben/gestellt am Namenszeichen Hinweis: Um sachgerecht über Ihren Antrag entscheiden zu können, werden von Ihnen Informationen und Unterlagen über Sie und Ihre Haushaltsangehörigen benötigt. Den Antrag stellt man beim Sozialamt Karlsruhe (für Durlach: beim Stadtamt Durlach Jugend und Soziales) .