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Behörden nach Bezeichnung. Das Gewerbezentralregister ist ein Register, in dem Eintragungen zu: Verwaltungsentscheidungen (z.B. Telefon 07141 910-2925. ), Bußgeldentscheidungen für Ordnungswidrigkeiten und bestimmte strafrechtliche Verurteilungen im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung Im Online-Portal können Sie mit Ihrem elektronischen Personalausweis oder elektronischem Aufenthaltstitel (eAT) Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online beantragen. Inhalt: Verstöße gegen gewerberechtliche Vorschriften in Ihrer Vergangenheit wie . Des Weiteren gibt es die Möglichkeit Auskunft aus dem Gewerbezentralregister online im Internet beim Bundesamt für Justiz (www.bundesjustizamt.de) zu beantragen. Bemerkung. Vereinfacht gesagt, handelt es sich bei einem Auszug aus dem Gewerbezentralregister um eine Art Führungszeugnis. Service-Center-Führungszeugnis. Geben Sie den Namen eines Dokumentes ein, dass Sie benötigen (Personalausweis) oder … ein elektronischer Aufenthaltstitel und ein Kartenlesegerät benötigt. Fax 07141 910-2496. Hilfe. Melderegister-Auskunft (externer Link) Termin Bürgerbüro (externer Link) Gewerbemeldestelle. Der Antrag wird an das Bundesamt für Justiz in Bonn weitergeleitet, das die Auskunft erstellt. Indem Sie einen Antrag stellen, können Sie erfahren, welche Auskünfte in dem Gewerbezentralregisterauszug über Sie gespeichert sind. Möchtest du als Privatperson über eventuelle Eintragungen Bescheid wissen, kannst du die Belegart 1 „Auskunft an den Betroffenen“ erbitten. Das Bundesamt für Justiz sendet die Auskunft an Ihre Postadresse oder an die Behörde, für die Sie die Auskunft … ... Auszug aus dem Handelsregister, gegebenenfalls Anschrift der Behörde, für die die Auskunft bestimmt ist, sowie der Verwendungszweck oder das Geschäftszeichen. Dieser kann sowohl für natürliche, als auch für juristische Personen erteilt werden. Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird vom Bundesamt für Justiz in Bonn erstellt. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister. Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird vom Bundesamt für Justiz in Bonn erstellt. Eine schriftliche Antragstellung beim Gewerbezentralregister ist nicht möglich. Welche Art von Gewerbezentralregisterauszug Sie benötigen, hängt vom jeweiligen Auskunftszweck ab. Wird die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für private Zwecke benötigt, erhalten Sie es postalisch an Ihre Anschrift übersandt. Sie können den Gewerbezentralregisterauszug nur persönlich beantragen. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für juristische Personen und Personenvereinigungen beantragen München Das Gewerbezentralregister wird beim Bundesamt für Justiz geführt.