Großer Waffenschein: Dieser Waffenschein wird nur für Personen ausgehändigt, die eine besondere Bedürftigkeit nachweisen können. Welche Waffe von wem geführt werden darf, richtet sich nach den Eigenschaften und dem Sinn des Gegenstandes. So darf der Inhaber zugriffsbereite Waffen sichtlich und nicht sichtlich führen, welche kein PTB-Zulassungszeichen besitzen. Waffen und andere Gegenstände, nach denen Jugendliche die Polizei öfters fragen, sind in der Broschüre „Jugendtypische Waffen und Gegenstände“ aufgeführt. Allerdings nicht zu Veranstaltungen und Festen.