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Jetzt hat uns die Wartungsfirma mit sofortiger Wirkung aus "wichtigem Grund" gekündigt (ohne ein Mit dieser Begründung und einer Kopie der Gewerbeabmeldung habe ich versucht den Vertrag mit der Werbefirma zu kündigen. Die Entscheidung bestätigt aber auch, dass der Architekt persönliche Diffamierungen nicht hinnehmen muss und diese auch nicht begründbar sind durch ein auf Baustellen möglicherweise anzutreffendes „raues Klima“ im Umgangston. Da ich kein Gewerbe mehr habe, brauche bzw. Die Kündigung ist anders als beim Arbeitsvertrag beim Beratervertrag auch mündlich möglich; eine Schriftform ist anders als für das Arbeitsverhältnis in § 623 BGB nicht vorgeschrieben. Ein wichtiger Grund liegt für 1&1 insbesondere dann vor, wenn der Kunde * … Vor der Behandlung der vertraglichen Auf- lösungsrechte werden daher nachstehend die zentralen Aspekte dieser ohne vertragliche Regelung bestehenden Möglichkeiten zur Vertragsauflösung aus wichtigem Grund in … (1) Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. (1) Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund Gemäß § 314 BGB kann jeder Vertragspartner das Dauerschuldverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. aus wichtigem Grund ausdrücklich im Gesetz geregelt. ein Kündigungsgrund aus wichtigem Grund nach § 314 BGB ? Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung Vertragsrecht: Die Kündigungsfrist bei einer Kündigung aus wichtigem Grund . Verträge die für eine bestimmte Dauer oder sogar für eine unbestimmte Zeit abgeschlossen werden, enthalten in der Regel Bestimmungen bezüglich der Kündigung des Vertrags. Die Gerichte legen den wichtigen Kündigungsgrund daher streng aus und haben so eine Kasuistik geschaffen, die heute als Grundlage der Rechtssprechung dient. Für die übrigen Verträge ist dieses Recht als allgemei-nes Recht von Lehre und Rechtsprechung herausgebil-det worden. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn die Vertragserfüllung objektiv unzumutbar ist. Nach meinem Verständnis liegt damit ein Sonderkündigungsrecht nach § 314 BGB aus wichtigem Grund vor. Materiellrechtlich setzt eine wirksame fristlose Kündigung einen wichtigen Grund voraus. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass ein Zeitraum von mehr als zwei Monaten jedenfalls zu lang ist. Falls Nein, warum nicht ? sollte ich dafür auch keine Werbung mehr machen. Es besteht zwischen den Parteien ein Dienstleistungsvertrag, dieser wurde ordnungsgemäß geschlossen. Die ausserordentliche Kündigung ist die Kündigung des Vermieters oder des Mieters aus wichtigen Gründen unter Einhaltung der gesetzlichen Frist auf einen beliebigen Zeitpunkt. Eine Kündigung aus wichtigem Grund sollte für den Architekten immer das letzte Mittel sein. Dies gilt für befristete und unbefristete Verträge. Voraussetzung Wichtiger Grund. Hallo, eine Frage. Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Wir haben von einer Fachfirma ein Kopiergerät erworben und mit der gleichen Firma einen Wartungsvertrag über dieses Gerät abgeschlossen. Ob ein wichtiger Grund besteht, liegt im Ermessen des beurteilenden Richters; das Gesetz bestimmt den wichtigen Grund nicht näher. Bestünde evtl. Liebe Foren Gemeinde, nehmen wir mal an ein Kunde schliesst einen Laufzeitvertrag auf 2jahre ab, in den AGB des Providers steht: 5.5. Das Kopiergerät ist innerhalb der Vertragslaufzeit kaputt gegangen. (1) 1Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Aus diesem Grund wird das Institut der Kündigung zwar von der Rechtsordnung vorgesehen, jedoch hinsichtlich seiner Wirksamkeit an zahlreiche formale und materielle Voraussetzungen geknüpft, die das Interesse des Vertragspartners an einer Verlässlichkeit vertraglicher Beziehungen angemessen berücksichtigen sollen. Nunmehr kann der Auftragnehmer die Arbeiten aus personellen Gründen nicht mehr ausführen. Die Kündigungsfrist ergibt sich – sofern im Beratervertrag nichts abweichendes geregelt ist – aus …