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Millionen Verkehrssünder könnten jetzt um ein Bußgeld herumkommen. Viele Kunden wussten zuvor überhaupt nicht, dass der Parkplatz vor dem Supermarkt von einer privaten Firma kontrolliert wird. Es ist nicht unbedingt der Supermarkt, sondern der Parkplatzbewirtschafter, der das Knöllchen ausstellt. Das heißt, dort muss stehen, was Verstöße (z.B. Manche Regeln und Strafen der privaten Kontrolleure müssen Sie jedoch nicht stillschweigend akzeptieren! Wer sein Fahrzeug auf einem Kundenparkplatz (Supermarkt, Bahnhofsvorplatz etc.) abstellt, schließt damit einen Vertrag mit dem privaten Grundbesitzer ab und akzeptiert die allgemeinen Geschäftsbedingungen – sofern die Beschilderung am Parkplatz eindeutig ist. Konsequenz ist, dass der Supermarkt-Kunde eine Vertragsstrafe zahlen muss, also eine Strafzahlung für das Überschreiten der Parkplatzordnung. Ob der Supermarkt am Ende aber vor Gericht geht, um die auf wackligen Füßen stehenden 30 Euro einzutreiben, ist unsicher. So weit sollten Sie es aber in der Regel nicht kommen lassen. abstellt, schließt damit einen Vertrag mit dem privaten Grundbesitzer ab und akzeptiert die allgemeinen Geschäftsbedingungen – sofern die Beschilderung am Parkplatz eindeutig ist. Der Beschluss ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Wir geben Tipps, unter welchen Bedingungen Sie sich gegen Strafzettel wehren können. Knöllchen erhalten: Wer ist Ansprechpartner? Man muss sich dann mit demjenigen in Verbindung setzen, von dem man die Post erhalten hat. Verkehrsrechts-Experte klärt auf: Gericht verbietet private Blitzer: Das können geblitzte Autofahrer jetzt tun Teilen dpa/Uwe Anspach/dpabild Ein Blitzer steht am Straßenrand. kein Parkschein, keine Parkscheibe, Zeit überzogen) kosten. Die Regeln müssen aber durch Schilder deutlich sichtbar sein und nicht alle Kosten sind zulässig. Wer sein Fahrzeug auf einem Kundenparkplatz (Supermarkt, Bahnhofsvorplatz etc.) Obgleich das Urteil laut Gericht theoretisch bundesweit übertragbar wäre, gilt es erst einmal nur im konkreten Fall. Aber für Delinquenten gibt es Hoffnung, denn ein Gericht verbietet das Blitzen durch private Dienstleister. Private Unternehmen dürfen Parkplätze überwachen und Falschparker zur Kasse bitten. Das heißt, dort muss stehen, was Verstöße (z.B. Konsequenz ist, dass der Supermarkt-Kunde eine Vertragsstrafe zahlen muss, also eine Strafzahlung für das Überschreiten der Parkplatzordnung . Gericht verbietet private Verkehrsüberwachung Autofahrer kommen um 500.000 Euro Bußgeld herum . Und das kommt häufiger vor als gedacht. Verpachtet ein Supermarkt seinen Parkplatz an private Überwachungsunternehmen, so stellen diese sehr strenge Parkregelungen auf, und setzen bei Missachtung der Regeln einen Parkverstoß fest. Strafzettel bekommen Sie mitunter schneller als den Parkplatz selbst und auch auf dem Supermarktparkplatz sind Sie längst nicht mehr sicher vor Knöllchen. Die Revision zum BGH hatte das Gericht aber zugelassen, weil es immer mehr Abstellflächen gibt, die von privaten Unternehmen betrieben werden und es zu diesem Thema unterschiedliche Amtsgerichts-Entscheidungen gibt. Und das kommt häufiger vor als gedacht. Wir verraten Ihnen, ob Sie den Strafzettel auf dem Parkplatz vor dem Supermarkt wirklich bezahlen müssen. Knöllchen von privaten Blitzern seien deshalb unzulässig.