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Im BerHG ist genau geregelt, wer einen Antrag auf Beratungshilfe stellen darf. Zum Vermögen zählen etwa Bargeld, Immobilien, Lebensversicherungen, Bausparguthaben, Aktienanteile oder Wertgegenstände. Muss man dieses "Vermögen" erst aufbrauchen bevor man sich kostenlos beraten lassen kann? 2, … (was zum Vermögen gehört, wird weiter unten erläutert). Wie viel darf ich besitzen, um noch Beratungshilfe zu bekommen? Doch die Praxis ist eine andere. Ich glaube mal irgendwie wo gelesen zu haben, dass nicht mehr als 2.500,00 € Vermögen vorhanden sein darf. BAföG-Freibetrag: Vermögen bis zu 7.500 € anrechnungsfrei. Wer bekommt Beratungshilfe? Bitte beachten Sie, dass Ihre Einkommensverhältnisse bei der Beantragung von Beratungshilfe nur dann eine Rolle spielen, wenn Sie nicht im Besitz von sog. Beratungshilfe erhalten all diejenigen Personen, die sich selbst keinen eigenen Rechtsanwalt leisten können. Auch bei einem plötzliche Gehaltssprung ist die Formel weniger aussagekräftig. Hintergrund ist, dass auch Einkommen aus dem Vermögen erzielt werden kann – Kapitalerträge, Mieteinkünfte etc. Wird festgestellt, dass Sie im Besitz von Vermögen sind, dessen Verwertung Ihnen zugemutet werden kann, müssen Sie dies zuerst aufbrauchen. Es kommt darauf an, wieviel Geld Sie pro Monat zur Verfügung haben. Hallo . Aktuell sind es 2600 Euro. Vielmehr sollte das als Hinweis verstanden werden, wie viel Vermögen man ungefähr haben sollte. die Kosten für eine Beratung aufgrund ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht aufbringen können, keine anderen Möglichkeiten zur Finanzierung haben, und den Antrag nicht mutwillig stellen. 1. Dass man nicht weiß, wie viel Vermögen und wo man es hat, kann man sich so selbst gar nicht vorstellen. Sozialleistungen beziehen. Die Prozesskostenhilfe wird Ihnen dann gewährt, wenn Sie nur geringe monatliche Einnahmen haben oder Arbeitslosengeld II bzw. Wenn Sie Sorgen haben, dass Sie sich einen Prozess vor Gericht nicht leisten können, dann besteht für Sie die Möglichkeit, staatliche "Prozesskostenhilfe" (PKH) in Anspruch zu nehmen. im Einzelfall beurteilt werden. Eine dreiköpfige Familie darf also ein Vermögen von rund 120.000 Euro haben, um ihren Wohngeldbezug nicht zu gefährden. Wie es um Ihre finanziellen Mittel bestellt sein muss, damit Sie Beratungshilfe erhalten ist im Gesetz klar geregelt: Beratungshilfe wird dann gewährt, wenn Prozesskostenhilfe/ Verfahrenskostenhilfe "nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung ohne einen eigenen Beitrag zu den Kosten zu gewähren" ist (§ 1 BerHG, Abs. "verwertbarem Vermögen" sind. Leistungen der Sozialhilfe gibt es nur, wenn das vorhandene Einkommen und Vermögen nicht reicht. Es darf Ihnen in derselben Angelegenheit auch nicht bereits Beratungshilfe bewilligt oder vom Gericht versagt worden sein. Gerade Oma und Opa meinen es meist gut mit den Enkeln und sparen für die Zukunft. Vermögen vorhanden ist was man sich angespart hat abgefragt? Entscheidend ist die finanzielle Situation zum Zeitpunkt der Antragstellung. Unter anderem sollen Schwerbehinderte mit Assistenzbedarf deutlich mehr Vermögen behalten dürfen als heute. Demzufolge sind das Personen, die. MfG Diana Dabei ist irrelevant, ob Du … Dass die Formel besonders beim Einstieg ins Berufsleben nicht besonders aussagekräftig ist, habe ich ja bereits geschrieben. Oder wird auch erfragt ob evt. Ich bekomme einen Harz 4 Zuschuss da ich nicht viel verdiene.Für meinen Sohn hab ich einen Fond angelegt wo jeden Monat 25 Euro drauf gehen.Jetzt streicht mir das Arbeitsamt die Leistungen.Sie sind der Meinung ich solle von dem Geld meinen Lebensunterhalt bestreiten.Wieviel darf ich für meinem Sohn sparen. Vieles davon muss man zunächst aufbrauchen oder nutzen, um den eigenen Lebensunterhalt zu finanzieren, bevor man staatliche Hilfen wie Hartz IV beanspruchen darf. – welches sehr wohl einen elementaren Einfluss auf die Gewährung von Wohngeld hat, gerade in Bezug auf das Mindesteinkommen und die Höchsteinkommensgrenze. Das Sozialamt prüft also die Einkommens- und Vermögensverhältnisse und klärt auch, ob Eltern, Partner oder Kinder den Hilfesuchenden unterstützen können. Nun meine Frage. Das Unwissen schützt aber nicht vor der Anrechnung als Vermögen. einem Mieterverein oder wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben).