Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Ab dem 01.01.2009 wird eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister benötigt - inklusive Hinweisteil (d. h. mit allen nachträglichen Änderungen des Geburtseintrages wie z.B. Es handelt sich hier um ein kostenpflichtiges Angebot eines gewerblichen Anbieters. Bestellen Sie bequem Personenstandsurkunden über unser Onlineformular. Sie erhalten diese im Standesamt der Geburt. Adoptionen, Namensänderungen oder Berichtigungen).